Was kostet ein Feriencamp?
4 Tages-Handballcamp für 200,00 EUR (inkl.
Mwst.) pro Teilnehmer
Was beinhaltet das Leistungspaket?
• Trainingseinheiten mit lizenzierten Trainern
• Komplette Trainingsausrüstung (Trikot, Hose,
Socken)
• Mittagessen
• ausreichend Getränke und Obst
Wie läuft ein Camptag ab?
• 09.00 Uhr Anreise
• Begrüßung und Erwärmung
• Trainingseinheit
• 12.00 – 13.30 Uhr Mittagessen/Mittagspause
• Trainingseinheit
• Spielformen
• 17:00 Uhr Ende des Camptages
• Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Regie
• Am letzten Tag beenden wir das Feriencamp mit
einem Grillabend.
(Änderungen im Ablauf vorbehalten!)

Teilnahmeerklärung

• Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie, dass das angemeldete
Kind körperlich gesund und sportlich voll belastbar ist
sowie keine weiteren Medikamente außer den bei der
Anmeldung genannten einnimmt und zum Zeitpunkt des
Camps / Fördertrainings über einen aktuellen Impfschutz
gegen Tetanus verfügt. Sollte im Zeitraum zwischen
Anmeldung und Veranstaltung diesbezüglich eine
Änderung eintreten, verpflichtet sich der
Erziehungsberechtigte, den Veranstalter umgehend
entsprechend in Kenntnis zu setzen.
• Mit der Anmeldung erklären der Teilnehmer und sein
Erziehungsberechtigter, dass der Teilnehmer bei kleinen
Verletzungen von Betreuern des Handballcamps /
Fördertrainings versorgt werden darf. Soweit dies
erforderlich ist, wird ärztliche Hilfe in Anspruch
genommen. Wenn der SV Empor Kühlungsborn e.V. für
entstehende Kosten in Vorlage tritt, werden die
entstandenen Auslagen vom Erziehungsberechtigten
umgehend erstattet.
• Verletzungen und Erkrankungen der Teilnehmer sind
durch die Krankenversicherung des
Erziehungsberechtigten abgedeckt.
• Sie garantieren, dass die Zahlung der Teilnahmegebühr
an den SV Empor Kühlungsborn e.V. erbracht wird. Die
Zahlung von 200€ muss spätestens eine Woche vor
Campbeginn erbracht werden.

Geltungsbereich

  1. Für die Rechtsverhältnisse zwischen dem „SV Empor“,
    vertreten durch den Vorstand, und den Kindern und
    Jugendlichen, vertreten durch ihre
    Erziehungsberechtigten, im Hinblick auf das Küstencamp
    finden diese „AGB“ Anwendung.
  2. Betätigungsfeld
    1. Die Handballcamps werden in der Regel als Tagescamps
      ganz- oder halbtags über mehrere Tage angeboten und
      schließen unter anderem eine Verpflegung für die
      Teilnehmer mit ein.
  3. Teilnehmer, Mindestanzahl
    1. Soweit nicht anders vereinbart, können an
      Veranstaltungen der Mädchen und Jungen von
      Vollendung des 9. Lebensjahres an bis zur Vollendung
      des 16. Lebensjahres teilnehmen.
    2. Die Mindestanzahl der Teilnehmer beträgt je nach
      Veranstaltung bei einem Handballballcamp mindesten 50%.
      Wird diese Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung
      drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht, so steht
      die Durchführung der Veranstaltung im Ermessen des
      Veranstalters, es gilt Ziffer VII.

Vertragsschluss

  1. In den Katalogen, Prospekten, Anmeldeformularen und
    auf den Webseiten des SV Empor Kühlungsborn ist noch
    kein rechtsverbindliches Angebot für einen
    Vertragsabschluss enthalten.
  2. Ein Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrages geht von
    den Teilnehmern aus, vertreten durch den oder die jeweiligen
    Erziehungsberechtigten. Hierbei sind die erforderlichen Angaben
    im Anmeldeformular wahrheitsgemäß zu beantworten. Das Angebot
    ist als Online-Anmeldeformular oder auf dem Postweg (SV Empor
    Kühlungsborn, Am Kabutzenhof 30 in 18057 Rostock) zu übermitteln.
  1. Der „SV Empor“ kann ein abgegebenes Angebot für die
    Teilnahme an einer Veranstaltung dadurch annehmen,
    dass er dem Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung
    binnen vier Wochen nach Zugang der Anmeldung,
    spätestens jedoch zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn
    per E-Mail zusendet. Der SVE ist darum bemüht, eine
    Entscheidung so schnell wie möglich herbeizuführen.
  2. Durch einen abgeschlossenen Teilnahmevertrag
    verpflichtet sich der SV Empor, das in diesen „AGB
    Küstenhandball-Camp“ sowie in den jeweiligen
    Veranstaltungsinformationen im Internet auf der
    Homepage „www.küstenhandball.de“ zu den jeweiligen
    Veranstaltungen näher konkretisierte Leistungspaket zu
    erbringen. Der Teilnehmer ist im Falle eines zustande
    gekommenen Vertrags verpflichtet, den Teilnehmerbeitrag
    zu entrichten und den weiteren in diesen „AGB
    Küstenhandball-Camp„ sowie in den einschlägigen
    Veranstaltungsinformationen vorgesehenen Pflichten
    nachzukommen.

Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt mittels Überweisung durch den
Teilnehmer bzw. des/der für ihn handelnden
Erziehungsberechtigten mindestens eine Woche vor dem
Camp auf das dort angegebene Konto. Der Versand der
Teilnahmebestätigung erfolgt in der Regel direkt nach
Buchung eines Teilnehmerplatzes per E-Mail an die in der
Buchung angegebene E-Mail Adresse.

Vertragsschluss

  1. Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
    Der Rücktritt bedarf der Schriftform.
  2. Rücktritt bis zwei Wochen vor Beginn der gebuchten
    Veranstaltung möglich. Danach (weniger als zwei
    Wochen vor dem Camp) sind 50% des
    Teilnehmerbeitrags zu begleichen. Mit dem Rücktritt
    verliert der Teilnehmer das Recht, an der gebuchten
    Veranstaltung teilzunehmen.
  3. Im Krankheits- oder Verletzungsfall erfolgt bei Nachweis
    durch ärztliches Attest eine Rückerstattung von 80% des
    Teilnahmebeitrages. Eine derartige Rückerstattung ist
    ausgeschlossen, wenn der Abbruch der Veranstaltung bei
    einem Handballcamp erst ab dem zweiten
    Veranstaltungstag erfolgt, bei einem Fördertraining erst
    nach der Hälfte der das Gesamtpaket umfassenden
    Trainingseinheiten.

Annullierung der Veranstaltung

  1. Im Falle höherer Gewalt oder bei Nichterreichen der
    ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl hat der SVE
    das Recht, die Abhaltung eines Handballcamps
    abzusagen. In diesem Fall vergütet er binnen 14 Tagen
    den Teilnahmebeitrag zurück, wobei er jedoch zur
    Aufrechnung mit einem etwaigen Entschädigungsanspruch
    im Sinne von Absatz (3) berechtigt bleibt.
    Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen
  2. Mindestteilnehmerzahl im Sinne von Klausel III hat eine
    etwaige Annullierung eines Handballcamps bis spätestens
    14 Tage vor dem vorgesehenen Beginn zu erfolgen.
  3. Im Falle der Annullierung einer Veranstaltung wegen
    höherer Gewalt und einer geschuldeten Rückvergütung
    des Teilnahmebeitrags bleibt dem SVE jedoch ein
    Entschädigungsanspruch vorbehalten für die bereits
    erbrachten oder zur Annullierung der Veranstaltung noch
    zu erbringenden Leistungen.

Verlegung einzelner Trainingseinheiten beim Fördertraining

  1. Der „SV Empor“ behält sich die Möglichkeit vor, einzelne
    Trainingseinheiten eines Fördertrainings im Falle
    schlechter Witterung (insb. Regen, Schnee, Hagel, Sturm)
    auch ohne eine diesbezügliche Verpflichtung auf einen
    anderen Termin zu verlegen.

Kranken-, Haftpflicht und Unfallverswicherung

  1. Jeder Teilnehmer muss über seine(n)
    Erziehungsberechtigte(n) kranken- und
    haftpflichtversichert sein.

Haftung

  1. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bzw. des/der
    für ihn handelnden Erziehungsberechtigten, gleich aus
    welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht
    zwingend gehaftet wird, z. B. im Falle des Vorsatzes, bei
    grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens,
    des Körpers und der Gesundheit und wegen der
    Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  2. Ein Schadensersatzanspruch für die Verletzung
    wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
    vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
    soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Ausschluss

  1. Der SVE behält sich das Recht vor, den Teilnehmer aus
    wichtigem Grund, der in der Person oder im Verhalten
    des Teilnehmers liegt (insb. bei Randale,
    Gewalttätigkeiten, Vandalismus, Rassismus, Drogen- und
    Alkoholgenuss, bei strafbarem Verhalten sowie bei
    sonstigen groben Verstößen gegen
    Veranstaltungsregeln), von der Veranstaltung
    auszuschließen. Eine ganze oder teilweise Rückvergütung
    des Teilnahmebeitrags ist in diesem Fall verwirkt.

Datenschutz

  1. Sämtliche von den Erziehungsberechtigten übermittelten
    personenbezogenen Daten werden vom SVE unter
    Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren
    Datenschutzbestimmungen in dem für die Begründung,
    Ausgestaltung oder Abänderung des
    Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im
    automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und
    genutzt. Der SVE ist berechtigt, die Daten an von ihm mit
    der Durchführung des Vertrags beauftragte Dritte,
    insbesondere auch an verbundene Unternehmen im Sinne
    der §§ 15 ff. AktG, zu übermitteln.
  2. Die Übermittlung oder Nutzung von personenbezogenen
    Daten für einen anderen Zweck an bzw. auch durch
    verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG ist
    ferner zulässig, soweit es zur Wahrung berechtigter
    Interessen derselben erforderlich ist (z.B. Auslieferung
    bestellter Ware an die jeweils neueste Kundenadresse)
    und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der
    Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem
    Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung hat. Die
    Erziehungsberechtigten können einer Übermittlung und
    Nutzung der personenbezogenen Daten zu diesem
    Zweck über die in Abs. (5) genannten
    Kommunikationsdaten jederzeit und ohne Angabe von
    Gründen widersprechen.
  3. Die personenbezogenen Kerndaten: Berufs-, Branchenoder
    Geschäftsbeziehung, Name, Titel, akademische
    Grade, Anschrift und Geburtsjahr dürfen vom SVE und
    von den mit diesem verbundenen Unternehmen im Sinne
    der $$ 15 ff. AktG auch zu Marktforschungs- und
    schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken
    (Werbung) auf dem Postweg (ohne elektronische Post)
    über deren Produkte und Dienstleistungen im
    erforderlichen Umfang gespeichert, verarbeitet und
    genutzt werden. Die Erziehungsberechtigten können einer
    Übermittlung und Nutzung der personenbezogenen
    Daten zu diesen Zwecken über die in Abs. (5) genannten
    Kommunikationsdaten jederzeit und ohne Angabe von
    Gründen widersprechen.
  4. Ebenso dürfen die bei der Anmeldung angegebenen
    Telefon-, Mobilfunk- und Telefaxnummern sowie die EMail-
    Adresse vom SVE und den mit ihm verbundenen
    Unternehmen im Sinne der $$ 15 ff. AktG zu Beratungsund
    Informationszwecken über deren Produkte und
    Dienstleistungen (Werbung & Marktforschung) mittels
    telefonischer und elektronischer Kommunikationskanäle
    (inkl. SMS-/E-Mail-Services) gespeichert, verarbeitet und
    genutzt werden, wenn die Erziehungsberechtigten hierzu
    im Rahmen der Anmeldung durch Ankreuzen des hierfür
    vorgesehenen Kästchens oder in sonstiger Weise
    ausdrücklich ihre Einwilligung erteilt haben. Die
    Erziehungsberechtigten können ihre Einwilligung jederzeit
    über die in Absatz (5) genannten Kommunikationsdaten
    ohne Angabe von Gründen widerrufen.
  5. Die Kommunikationsdaten des SV Empor Kühlungsborn:
    E-Mail: sv-empor-kb@outlook.de, Homepage:
    www.küstenhandball.de

Recht am eigenen Bild/der eigenen Stimme

  1. Jeder Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten
    willigen unwiderruflich für alle gegenwärtigen und
    zukünftigen Medien (unter anderem Zeitungen, Radio,
    Fernsehen, Internet, Stadionzeitschrift, Flyer, Plakate) ein
    in die unentgeltliche Verwendung des Bildes der
    Teilnehmer und der Stimmen durch den SVE für
    Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder
    Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom SVE
    oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit der
    Veranstaltung erstellt werden. Die Einwilligung erstreckt
    sich auf die Vervielfältigung und Benutzung des Bildes/
    der Stimme in üblicher und angemessener Weise.

Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise
    unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein
    oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des
    Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt.