Was kostet ein Feriencamp?
4 Tages-Handballcamp für 200,00 EUR (inkl.
Mwst.) pro Teilnehmer
Was beinhaltet das Leistungspaket?
• Trainingseinheiten mit lizenzierten Trainern
• Komplette Trainingsausrüstung (Trikot, Hose,
Socken)
• Mittagessen
• ausreichend Getränke und Obst
Wie läuft ein Camptag ab?
• 09.00 Uhr Anreise
• Begrüßung und Erwärmung
• Trainingseinheit
• 12.00 – 13.30 Uhr Mittagessen/Mittagspause
• Trainingseinheit
• Spielformen
• 17:00 Uhr Ende des Camptages
• Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Regie
• Am letzten Tag beenden wir das Feriencamp mit
einem Grillabend.
(Änderungen im Ablauf vorbehalten!)
Teilnahmeerklärung
• Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie, dass das angemeldete
Kind körperlich gesund und sportlich voll belastbar ist
sowie keine weiteren Medikamente außer den bei der
Anmeldung genannten einnimmt und zum Zeitpunkt des
Camps / Fördertrainings über einen aktuellen Impfschutz
gegen Tetanus verfügt. Sollte im Zeitraum zwischen
Anmeldung und Veranstaltung diesbezüglich eine
Änderung eintreten, verpflichtet sich der
Erziehungsberechtigte, den Veranstalter umgehend
entsprechend in Kenntnis zu setzen.
• Mit der Anmeldung erklären der Teilnehmer und sein
Erziehungsberechtigter, dass der Teilnehmer bei kleinen
Verletzungen von Betreuern des Handballcamps /
Fördertrainings versorgt werden darf. Soweit dies
erforderlich ist, wird ärztliche Hilfe in Anspruch
genommen. Wenn der SV Empor Kühlungsborn e.V. für
entstehende Kosten in Vorlage tritt, werden die
entstandenen Auslagen vom Erziehungsberechtigten
umgehend erstattet.
• Verletzungen und Erkrankungen der Teilnehmer sind
durch die Krankenversicherung des
Erziehungsberechtigten abgedeckt.
• Sie garantieren, dass die Zahlung der Teilnahmegebühr
an den SV Empor Kühlungsborn e.V. erbracht wird. Die
Zahlung von 200€ muss spätestens eine Woche vor
Campbeginn erbracht werden.
Geltungsbereich
- Für die Rechtsverhältnisse zwischen dem „SV Empor“,
vertreten durch den Vorstand, und den Kindern und
Jugendlichen, vertreten durch ihre
Erziehungsberechtigten, im Hinblick auf das Küstencamp
finden diese „AGB“ Anwendung. - Betätigungsfeld
- Die Handballcamps werden in der Regel als Tagescamps
ganz- oder halbtags über mehrere Tage angeboten und
schließen unter anderem eine Verpflegung für die
Teilnehmer mit ein.
- Die Handballcamps werden in der Regel als Tagescamps
- Teilnehmer, Mindestanzahl
- Soweit nicht anders vereinbart, können an
Veranstaltungen der Mädchen und Jungen von
Vollendung des 9. Lebensjahres an bis zur Vollendung
des 16. Lebensjahres teilnehmen. - Die Mindestanzahl der Teilnehmer beträgt je nach
Veranstaltung bei einem Handballballcamp mindesten 50%.
Wird diese Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung
drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht, so steht
die Durchführung der Veranstaltung im Ermessen des
Veranstalters, es gilt Ziffer VII.
- Soweit nicht anders vereinbart, können an
Vertragsschluss
- In den Katalogen, Prospekten, Anmeldeformularen und
auf den Webseiten des SV Empor Kühlungsborn ist noch
kein rechtsverbindliches Angebot für einen
Vertragsabschluss enthalten. - Ein Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrages geht von
den Teilnehmern aus, vertreten durch den oder die jeweiligen
Erziehungsberechtigten. Hierbei sind die erforderlichen Angaben
im Anmeldeformular wahrheitsgemäß zu beantworten. Das Angebot
ist als Online-Anmeldeformular oder auf dem Postweg (SV Empor
Kühlungsborn, Am Kabutzenhof 30 in 18057 Rostock) zu übermitteln.
- Der „SV Empor“ kann ein abgegebenes Angebot für die
Teilnahme an einer Veranstaltung dadurch annehmen,
dass er dem Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung
binnen vier Wochen nach Zugang der Anmeldung,
spätestens jedoch zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn
per E-Mail zusendet. Der SVE ist darum bemüht, eine
Entscheidung so schnell wie möglich herbeizuführen. - Durch einen abgeschlossenen Teilnahmevertrag
verpflichtet sich der SV Empor, das in diesen „AGB
Küstenhandball-Camp“ sowie in den jeweiligen
Veranstaltungsinformationen im Internet auf der
Homepage „www.küstenhandball.de“ zu den jeweiligen
Veranstaltungen näher konkretisierte Leistungspaket zu
erbringen. Der Teilnehmer ist im Falle eines zustande
gekommenen Vertrags verpflichtet, den Teilnehmerbeitrag
zu entrichten und den weiteren in diesen „AGB
Küstenhandball-Camp„ sowie in den einschlägigen
Veranstaltungsinformationen vorgesehenen Pflichten
nachzukommen.
Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt mittels Überweisung durch den
Teilnehmer bzw. des/der für ihn handelnden
Erziehungsberechtigten mindestens eine Woche vor dem
Camp auf das dort angegebene Konto. Der Versand der
Teilnahmebestätigung erfolgt in der Regel direkt nach
Buchung eines Teilnehmerplatzes per E-Mail an die in der
Buchung angegebene E-Mail Adresse.
Vertragsschluss
- Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt bedarf der Schriftform. - Rücktritt bis zwei Wochen vor Beginn der gebuchten
Veranstaltung möglich. Danach (weniger als zwei
Wochen vor dem Camp) sind 50% des
Teilnehmerbeitrags zu begleichen. Mit dem Rücktritt
verliert der Teilnehmer das Recht, an der gebuchten
Veranstaltung teilzunehmen. - Im Krankheits- oder Verletzungsfall erfolgt bei Nachweis
durch ärztliches Attest eine Rückerstattung von 80% des
Teilnahmebeitrages. Eine derartige Rückerstattung ist
ausgeschlossen, wenn der Abbruch der Veranstaltung bei
einem Handballcamp erst ab dem zweiten
Veranstaltungstag erfolgt, bei einem Fördertraining erst
nach der Hälfte der das Gesamtpaket umfassenden
Trainingseinheiten.
Annullierung der Veranstaltung
- Im Falle höherer Gewalt oder bei Nichterreichen der
ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl hat der SVE
das Recht, die Abhaltung eines Handballcamps
abzusagen. In diesem Fall vergütet er binnen 14 Tagen
den Teilnahmebeitrag zurück, wobei er jedoch zur
Aufrechnung mit einem etwaigen Entschädigungsanspruch
im Sinne von Absatz (3) berechtigt bleibt.
Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen - Mindestteilnehmerzahl im Sinne von Klausel III hat eine
etwaige Annullierung eines Handballcamps bis spätestens
14 Tage vor dem vorgesehenen Beginn zu erfolgen. - Im Falle der Annullierung einer Veranstaltung wegen
höherer Gewalt und einer geschuldeten Rückvergütung
des Teilnahmebeitrags bleibt dem SVE jedoch ein
Entschädigungsanspruch vorbehalten für die bereits
erbrachten oder zur Annullierung der Veranstaltung noch
zu erbringenden Leistungen.
Verlegung einzelner Trainingseinheiten beim Fördertraining
- Der „SV Empor“ behält sich die Möglichkeit vor, einzelne
Trainingseinheiten eines Fördertrainings im Falle
schlechter Witterung (insb. Regen, Schnee, Hagel, Sturm)
auch ohne eine diesbezügliche Verpflichtung auf einen
anderen Termin zu verlegen.
Kranken-, Haftpflicht und Unfallverswicherung
- Jeder Teilnehmer muss über seine(n)
Erziehungsberechtigte(n) kranken- und
haftpflichtversichert sein.
Haftung
- Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bzw. des/der
für ihn handelnden Erziehungsberechtigten, gleich aus
welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht
zwingend gehaftet wird, z. B. im Falle des Vorsatzes, bei
grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers und der Gesundheit und wegen der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. - Ein Schadensersatzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Ausschluss
- Der SVE behält sich das Recht vor, den Teilnehmer aus
wichtigem Grund, der in der Person oder im Verhalten
des Teilnehmers liegt (insb. bei Randale,
Gewalttätigkeiten, Vandalismus, Rassismus, Drogen- und
Alkoholgenuss, bei strafbarem Verhalten sowie bei
sonstigen groben Verstößen gegen
Veranstaltungsregeln), von der Veranstaltung
auszuschließen. Eine ganze oder teilweise Rückvergütung
des Teilnahmebeitrags ist in diesem Fall verwirkt.
Datenschutz
- Sämtliche von den Erziehungsberechtigten übermittelten
personenbezogenen Daten werden vom SVE unter
Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren
Datenschutzbestimmungen in dem für die Begründung,
Ausgestaltung oder Abänderung des
Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im
automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und
genutzt. Der SVE ist berechtigt, die Daten an von ihm mit
der Durchführung des Vertrags beauftragte Dritte,
insbesondere auch an verbundene Unternehmen im Sinne
der §§ 15 ff. AktG, zu übermitteln. - Die Übermittlung oder Nutzung von personenbezogenen
Daten für einen anderen Zweck an bzw. auch durch
verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG ist
ferner zulässig, soweit es zur Wahrung berechtigter
Interessen derselben erforderlich ist (z.B. Auslieferung
bestellter Ware an die jeweils neueste Kundenadresse)
und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der
Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem
Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung hat. Die
Erziehungsberechtigten können einer Übermittlung und
Nutzung der personenbezogenen Daten zu diesem
Zweck über die in Abs. (5) genannten
Kommunikationsdaten jederzeit und ohne Angabe von
Gründen widersprechen. - Die personenbezogenen Kerndaten: Berufs-, Branchenoder
Geschäftsbeziehung, Name, Titel, akademische
Grade, Anschrift und Geburtsjahr dürfen vom SVE und
von den mit diesem verbundenen Unternehmen im Sinne
der $$ 15 ff. AktG auch zu Marktforschungs- und
schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken
(Werbung) auf dem Postweg (ohne elektronische Post)
über deren Produkte und Dienstleistungen im
erforderlichen Umfang gespeichert, verarbeitet und
genutzt werden. Die Erziehungsberechtigten können einer
Übermittlung und Nutzung der personenbezogenen
Daten zu diesen Zwecken über die in Abs. (5) genannten
Kommunikationsdaten jederzeit und ohne Angabe von
Gründen widersprechen. - Ebenso dürfen die bei der Anmeldung angegebenen
Telefon-, Mobilfunk- und Telefaxnummern sowie die EMail-
Adresse vom SVE und den mit ihm verbundenen
Unternehmen im Sinne der $$ 15 ff. AktG zu Beratungsund
Informationszwecken über deren Produkte und
Dienstleistungen (Werbung & Marktforschung) mittels
telefonischer und elektronischer Kommunikationskanäle
(inkl. SMS-/E-Mail-Services) gespeichert, verarbeitet und
genutzt werden, wenn die Erziehungsberechtigten hierzu
im Rahmen der Anmeldung durch Ankreuzen des hierfür
vorgesehenen Kästchens oder in sonstiger Weise
ausdrücklich ihre Einwilligung erteilt haben. Die
Erziehungsberechtigten können ihre Einwilligung jederzeit
über die in Absatz (5) genannten Kommunikationsdaten
ohne Angabe von Gründen widerrufen. - Die Kommunikationsdaten des SV Empor Kühlungsborn:
E-Mail: sv-empor-kb@outlook.de, Homepage:
www.küstenhandball.de
Recht am eigenen Bild/der eigenen Stimme
- Jeder Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten
willigen unwiderruflich für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Medien (unter anderem Zeitungen, Radio,
Fernsehen, Internet, Stadionzeitschrift, Flyer, Plakate) ein
in die unentgeltliche Verwendung des Bildes der
Teilnehmer und der Stimmen durch den SVE für
Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder
Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom SVE
oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit der
Veranstaltung erstellt werden. Die Einwilligung erstreckt
sich auf die Vervielfältigung und Benutzung des Bildes/
der Stimme in üblicher und angemessener Weise.
Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise
unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein
oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des
Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt.